OGH: Ein vollstreckbarer Unterlassungsvergleich beseitigt die Wiederholungsgefahr auch dann, wenn der Vergleich unter dem Druck des Prozesses und nicht aufgrund besserer Einsicht angeboten wird. Der OGH hatte folgenden Fall zu beurteilen: Auf der Website eines Mediums wurde ein Videobeitrag über eine ehemalige TV-Moderatorin veröffentlicht. Diese fühlte sich dadurch in ihrem Recht am eigenen Bild (§ 78 UrhG) verletzt und klagte unter anderem auf Unterlassung und Urteils