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MÖGLICHKEITEN UND GEFAHREN IM UMGANG MIT DIGITALER KOMMUNIKATION

erschienen in: ehe+familien (Zeitschrift des Katholischen Familienverbandes) - Mai 2019

Im Internet und den sozialen Medien ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Privatspähre und fremden Rechten gefordert. Eltern haben eine Aufsichtspflicht und müssen sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein.



Privates bleibt nicht immer privat

Die neuen Kommunikationsmöglichkeiten bieten uns viele Möglichkeiten, sei es im Berufsleben oder im Familienleben. Eine Familiengruppe in einem Messaging-Dienst wie WhatsApp ist schnell gegründet und kann etwa das Organisieren von Familientreffen oder das Planen von gemeinsamen Geburtstagsüberraschungen vereinfachen. Aber es lauern auch viele Gefahren in solch einem scheinbar privaten Chat. Das „Weiterleiten“-Icon ist schnell gedrückt. Ebenso schnell lässt sich ein Screenshot erstellen und in Windeseile können Informationen, die zuvor in einer privaten Gruppe ausgetauscht wurden, an Dritte weitergeleitet werden. Was diese dann mit den zuvor noch privaten Worten oder Bildern machen, hat man selbst nicht mehr unter Kontrolle. Daran sollte man stets denken, wenn – im scheinbar privaten Kreis – Informationen ausgetauscht und Bilder versendet werden.



Vorbildfunktion – Recht auf Privatspähre


Die Kinder und Jugendlichen von heute sind „Digital Natives“. Sie wachsen mit den vielfältigen Möglichkeiten der digitalen Technologien auf. Smartphones, Tablets und soziale Netzwerke sind für sie immer schon dagewesen. Anders ist dies bei den älteren Generationen; sie sind erst in späteren Phasen ihres Lebens mit den neuen technologischen Möglichkeiten in Berührung gekommen. Ihr Umgang mit privaten Informationen in sozialen Netwerken ist oft ein sehr fragwürdiger. Eltern haben ihren Kindern gegebüber aber nicht nur im analogen Leben, sondern auch im Umgang mit dem Internet und den sozialen Netzwerken eine sehr wichtige Vorbildfunkion. Wenn Eltern stets Bilder, die den höchstpersönlichen Lebensbereich zeigen, öffentlich teilen und ihr Privatleben für jedermann sichtbar machen, dann wird es sehr schwierig für sie, ihren Kindern zu vermitteln, dass sie vorsichtig mit dem sein sollen, was sie im Internet teilen. Auch wenn es verlockend sein mag, der ganzen Welt via Facebook oder Instagram zu zeigen, wie stolz man auf seine Familie und insbesondere auf seine Kinder ist, so sollte man stets bedenken, dass auch Kinder ein Recht auf Privatspäre haben. Fotos die Kinder bei privaten Handlungen zeigen, haben daher in sozialen Netzwerken nichts verloren, und noch viel weniger sollten sie öffentlich gepostet werden. Zudem sollte man immer beachten, dass das Internet nicht vergisst.



Spielregeln beachten


Weiters gilt es im Internet fremde Urheber- und Verwertungsrechte zu beachten. Genausowenig wie man auf Facebook oder Instagram ohne Erlaubnis fremde Fotos posten darf, ist es verboten, auf YouTube Videos oder Lieder hochzuladen, an denen man keine Rechte hat. Wenn Eltern diese „Spielregeln“ auch selbst beachten, können sie dafür sorgen, dass ihre Kinder im Internet verantwortungsvoll umgehen und keine fremden Reche verletzten. Sehr hilfreich kann es sein, wenn Eltern mit ihren Kindern gemeinsam das Internet entdecken und dabei für einen bewussten Umgang mit diesem Medium sorgen. Viele unnötige Abmahnschreiben oder gar Klagen, die es heutzutage leider auch bei scheinbar völlig unverfänglichen Postings gibt, können auf diese Weise verhindert werden.



Auch im Internet gibt es eine Aufsichtspflicht


Wer haftet, wenn Minderjährige im Internet rechtswidrig handeln? Dies ist nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechts zu beurteilen und damit jeweils vom Einzelfall abhängig. Die Aufsichtspflicht trifft immer diejenige Person, die zum Zeitpunkt des Schadensereignisses für das Kind verantwortlich war. Wurde die Aufsichtspflicht verletzt, dann kann es zur Haftung der Aufsichtsperson kommen. Der Umfang der Aufsichtspflicht hängt mit dem Alter des Kindes zusammen. Je jünger und unmündiger das Kind ist, umso größer ist die Verpflichtung, das Verhalten zu beaufsichtigen. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr haften Jugendliche selbst für den Ersatz von Schäden, die sie rechtswidrig verursacht haben. Die Aufsichtspflicht endet aber erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit.

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CREATIVE-COMMONS-LIZENZEN: BASICS

20. Juli 2018

Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die im Jahr 2001 vom Urheberrechtsexperten Lawrence Lessig und einem Team an der Stanford Law School gegründet wurde. Das Ziel von Creative Commons war (und ist) es, im Internet relativ einfach verständliche Lizenzverträge zur Verfügung zu stellen, die es Urhebern ermöglichen sollen, selbst zu bestimmen, auf welche der ihnen zustehenden Rechte sie verzichten möchten.

Das Urheberrecht und Creative Commons schließen einander nicht aus; die verschiedenen nationalen Urheberrechtsgesetze bilden vielmehr die Grundlage für das Modell der CC-Lizenzen. Bis zur Version 3.0 wurden die CC-Lizenzverträge spezifisch an verschiedene Rechtsordnungen angepasst. Creative Commons arbeitete diesbezüglich jeweils mit nationalen universitären oder ähnlichen Einrichtungen zusammen, welche die Lizenzverträge nicht nur übersetzten, sondern auch dem jeweiligen Urheberrecht entsprechend adaptierten. In der aktuellen Version 4.0 gibt es (bislang) ausschließlich eine „internationale Lizenz“. Von dieser internationalen Lizenz gibt es einige Übersetzungen; Anpassungen an die unterschiedlichen Rechtslagen wurden vorerst nicht vorgenommen.

Die CC-Lizenzen sind sehr allgemein gehalten und daher für nahezu jeden Urheber anwendbar. sich dazu seine Inhalte unter eine CC-Lizenz zu stellen, so werden dabei gegenüber CC weder Rechte noch Pflichten begründet. CC selbst wird nämlich nicht Vertragspartner, sondern stellt ausschließlich die „Werkzeuge“ in Form der jeweiligen Lizenzverträge zur Verfügung.

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News: Aktuelles
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