OGH: Die Personalisierung von Werbung und die Verwendung von personenbezogenen Daten aus „Social Plugins“ ist ohne Zustimmung unzulässig. Es besteht ein Auskunftsanspruch über alle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Der OGH hatte folgenden Fall zu beurteilen: Ein Nutzer eines sozialen Netzwerks machte zahlreiche Ansprüche geltend. Diese reichten von der Klärung der datenschutzrechtlichen Rollenverteilung über die Rechtmäßigkeit bestimmter Datenverarbeitungen bis hin zu